Die Rechtsanwaltsgesellschaft bietet auch im Bereich des Erbrechts Fachrechtshilfe bei derTestamenterstellung, Erstellung von Übergabeverträgen, von Verträgen über lebenslangen Unterhalt, Erbvereinbarungen, Erklärungen zur Erbannahme und zum Erbverzicht sowie sonstigen Erbserklärungen.
Wir beraten unsere Mandanten vor allem bei Fragen, die mit Pflichtteilen und Pflichterben, Erbunwürdigkeit, Ausscheidung des Vermögens aus dem Nachlass, Vermächtnissen, Enterbung und Haftung der Erben für etwaige Schulden des Erblassers zusammenhängen. Wir bieten unseren Mandanten Fachhilfe auch in Bezug auf Schenkungs- und Erbverträge und ihre Auswirklungen auf die Beerbung.
Erben und andere Mandanten werden unsererseits im Verlassenschaftsverfahren vertreten, darüber hinaus vertreten wird sie im Rechtsverfahren zwecks der Feststellung des Vorhandenseins eines Erbanspruchs, Feststellung des Vermögensumfangs des Erblassers, der Gültigkeit des Testaments, der Erbverträge usw.