Autoren, ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verlegern und sonstigen Urheberrechteinhabern, Urheberrechterwerbern oder Urheberberechtigten wird seitens der Rechtsanwaltsgesellschaft Fachrechtshilfe geleistet. Die Beratung schließtumfassendes Handeln bezüglich der Verfügung über die Rechte, des Erwerbs und der Verwaltung der Rechte ein.
Im Bereich des Urheberrechts bereiten wir Verträge in Bezug auf die Urheberrechte (Ausübung, Anwendung, Übertragung usw.) und urheberrechtlich geschützte Werke vor.
Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verfahren zur Regelung der Verhältnisse bei Verletzung von Urheberrechten, wo es sich meistens um die unbefugte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks, einer Musikaufzeichnung (eines Tonträgers), um die unbefugte Darbietung, Entstellung oder Verstümmelung eines urheberrechtlich geschützten Werks und sonstige Verletzungen handelt. In jedem Einzelfall bemühen wir uns, eine optimale Lösung zu finden, die Interesse unseres Mandanten schützt.
Wir vertreten unsere Mandanten in Rechtsschutzverfahren wie Gerichts-, Schieds- und Vermittlungsverfahren sowie sonstigen Verfahren, die die Beilegung der sich aus dem Urheberrechtsverstoß ergebenden Streitigkeiten anstreben.