Private Investitionen in öffentliche Projekte und öffentliche Mitfinanzierung von Privatprojekten im öffentlichen Interesse können in einer der Formen von öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt werden, deren Grundprinzip ist es,Privatfinanzierungen, Verwaltung und Leitung usw. von Projekten im öffentlichen Interesse auf die Art und Weise zu ermöglichen, sodass der öffentliche Haushalt nicht unmittelbar belastet wird. Die Risikoteilung zwischen einem öffentlichen und Privatpartner ist von Schlüsselbedeutung, denn diese bestimmt die Form der öffentlich-privaten Partnerschaft. Die Partnerrollen werden nach dem Prinzip der Fähigkeit, Risiko übernehmen und tragen zu können, und in Bezug auf die Kenntnisse und Verwaltungsmöglichkeiten geteilt.
Seitens der Rechtsanwaltsgesellschaft wird Beteiligten (Projektträgern, öffentlichen Subjekten, Privatpersonen) bei der Abwicklung des Abschlussprozesses einer öffentlich-privaten Partnerschaft geholfen, wo je nach dem Projektinhalt und voraussichtlicher Rolle des einzelnen Partners der Inhalt der Ausschreibung sowie auchAusschreibungsunterlagen, Verträge und sonstige Dokumente zur Durchführung des Verfahrens vorzubereiten sind.