Die Rechtsanwaltsgesellschaft bietet im Bereich des Arbeitsrechts Beratung und Vertretung sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern an.
Unsere Beratung bezieht sich auf das Gesamtgebiet des Arbeitsrechts, wobei wir mit voller Sorgfalt edem Einzelfall unsere ganze Aufmerksamkeit widmen, um die bestmögliche Lösung für den Mandanten zu finden. Unseren Mandanten bieten wir Fachhilfe und Unterstützung beim Abschließen und bei der Umsetzung von Arbeitsverträgen, bei der Ausübung der Rechte, von den sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten und Verantwortungen, in Bezug auf die Beendigung von Arbeitsverträgen (einvernehmliche Aufhebung, ordentliche und außerordentliche Kündigung u. A.), Schutzmaßnahmen bei der Arbeit, Maßnahmen bezüglich der Beschäftigung von Ausländern/Innen. Zur Aufklärung von verschiedenen Möglichkeiten und Situationen bereiten wir fachkundige Rechtsmeinungen vor.
Unsererseits werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Gerichts-, Schieds- und sonstigen Verfahren vertreten, wo wir durch unsere Fachkompetenz und Sorgfältigkeit die beste Lösung hinsichtlich aller Umstände anstreben. Mit derselben Absicht beraten, vertreten und arbeiten wir auch in Vermittlungsverfahren, wo wir immer eine schnelle, ganzheitliche und angemessene Lösung des umstrittenen Rechtsverhältnisses zu finden versuchen.
Wir beschäftigen uns auch mit der Vorbereitung aller erforderlichen arbeitsrechtlichen Unterlagen, wie z. B. Arbeitsverträge, interne Akte des Arbeitsgebers usw.