Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt als Bevollmächtigte Mandanten in Verfahren zur Regelung ihrer rechtlich-geschäftlichen Verhältnisse mit anderen Subjekten, wobei das Interesse unseres Mandanten der einzige und wesentliche Leitsatz ist.
Vertretung umfasst alle Handlungen im Namen des Mandanten zum Schutz ihrer Rechte und Vorteile in Rechtsverhältnissen mit anderen Subjekten im weitesten Sinne. Neben der klassischen Vertretung und verschiedenen Verfahren sind auch Verhandlungen zum Vertragsabschluss, Erlangung von Verwaltungsgenehmigungen oder -zustimmungen, Aktivitäten in Vermittlungsverfahren und Erstellen von Anträgen, Akten, Abkommen und sonstigen Dokumenten mit eingeschlossen.
Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt ihre Mandanten in allen Gerichts- und sonstigen Verfahren vor irgendwelcher Behörde, Agentur, Anstalt, Stiftung, Verwaltungsstelle, vor jedem Amt, Ministerium und sonstigen Staats- und Gemeindebehörden. Darüber hinaus vertritt die Rechtsanwaltsgesellschaft ihre Mandanten auch in Verfahren zur Auszahlung von Schadensersatz und sonstigen Vergütungen.